Ob es mit dem Sommerurlaub in diesem Jahr trotz Corona klappt? Wer Bedenken hat, eine Reise zu buchen oder wer seine Reise storniert, und deshalb zu Hause bleibt, verbringt die Sommerferien auf „Balkonien“. Dass bei Treffen mit Familien und Nachbarn dort die öffentlich-rechtlichen Vorgaben zur Pandemie-Abwehr eingehalten werden müssen, versteht sich von selbst. Natürlich gilt auch das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme unter Nachbarn. Doch konkret, wie dürfen Mieter in heutigen Zeiten den Balkon ihrer Mietwohnung nutzen? Haus & Grund Syke gibt dazu Antworten. Hier die wichtigsten Punkte:

Blumen gießen: ist selbstverständlich in Ordnung, nur dürfen unterhalb wohnende Nachbarn nicht von Gießwasser getroffen werden.

Blumenkästen: sie dürfen an der Balkonbrüstung montiert werden, wenn dies die Hausordnung gestattet und wenn durch eine ausreichend sichere Montage die Gefahr abgewendet wird, dass sie bei Wind oder bei Sturm abgerissen werden und andere Personen schädigen oder Sachen gefährden.

Familienkaffeetrinken: ist auch in Zeiten von „Corona“ unbedenklich.

Feiern: ist nur im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Kontaktbeschränkungen möglich. Näheres dazu ist der Landesverordnung und der kommunalrechtlichen Allgemeinverfügung der Gemeinde, in der man wohnt, zu entnehmen.

Fernsehen und Radio: gibt Anlass zum Nachbarstreit, wenn sich Mitbewohner durch die gewählte Lautstärke gestört fühlen.

Gartenmöbel aufstellen: Stühle, Tische und Hollywoodschaukeln dürfen aufgestellt werden, ebenso Sonnenschirme und Sonnenzelte, wenn sie ausreichend gegen Wind- und Sturmeinwirkung gesichert sind.

Gemüsebeet: gehört in den Garten und hat auf dem Balkon nichts zu suchen.

Grillen: Die meisten Hausordnungen verbieten aus Gründen des Brandschutzes das Grillen mit Holzkohle oder mit Gas. Bei engen Wohnverhältnissen kann wegen Geruchsbildung auch das Elektrogrillen problematisch sein. Vor dem geplanten Barbecue sollte mit Vermieter und Nachbarn Einvernehmen erzielt werden.

Kleine Bäume pflanzen: Auch Bäume gehören ausschließlich in den Garten, sofern sie nicht in Pflanztöpfen gehalten werden können.

Kräuter und Blumen sähen: ist allenfalls in Blumenkästen zulässig

Pflanztöpfe aufstellen: ist selbstverständlich möglich, solange von Ihnen bei Wind und Sturm keine Gefahren für Personen oder Sachen ausgehen.

Rankgitter montieren: ist ohne Erlaubnis des Vermieters unzulässig; denn der Mieter darf nicht in die Bausubstanz eingreifen.

 

Zum Schluss noch der Hinweis, dass Pflanzen auf dem Balkon und insbesondere in Blumenkästen an der Balkonbrüstung zeitig zurückgeschnitten werden müssen, um einen Wildwuchs zu vermeiden. Blüten und Blätter sollten die Nachbarn nicht stören.