Beschließt eine Wohnungseigentümergemeinschaft, den Winterdienst durch Minijobber ausführen zu lassen, so kann ein solcher Beschluss im Regelfalle gerichtlich angefochten und für ungültig erklärt werden. So ein Urteil des LG Frankfurt/Main vom 15.03.2018 (Az.: 2-13 S 184/16). Denn es sei schon fraglich, ob die Eigentümergemeinschaft ihre Verkehrssicherungspflicht zur ordnungsgemäßen Erledigung des Winterdienstes überhaupt mit diesem Modell einhalten könne. Schließlich werde der Winterdienst auf Personen übertragen, die jede für sich selbst gegenüber den Eigentümern verantwortlich seien. Demgegenüber verfügten beauftragte Firmen über eine ausreichende Personalreserve, um in jedem Fall ordnungsgemäß arbeiten zu können. Das Gericht nahm schon hieran Anstoß und zog eine ordnungsgemäße Verwaltung in Zweifel. Vor ihrem Beschluss seien die Eigentümer aber auch nicht über die vielfältigen sozial- und arbeitsrechtlichen Folgen eines Minijobs informiert worden. Damit verstößt ein solcher Beschluss endgültig gegen das Gebot einer ordnungsgemäßen Verwaltung der Eigentümeranlage, was ihn anfechtbar mache.